Nachhaltigkeitsberatung für Ihr Unternehmen
Seit Januar 2025 gilt die ESG-Reporting-Pflicht für größere Unternehmen. Sind Sie bereit, Ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu präsentieren und sich zukunftssicher aufzustellen?
Ihr Wegweiser durch den ESG-Dschungel
Ab 2025 wird ESG-Reporting unter den ESRS-Kriterien für viele Unternehmen verpflichtend – ein völlig neuer Schritt, der oft komplex und unübersichtlich erscheint.
Keine Sorge: Wir begleiten Sie dabei! Von der präzisen Wesentlichkeitsanalyse über die strukturierte Datenerhebung bis hin zur Entwicklung passgenauer Inhalte in Workshops und der Einrichtung wiederkehrender Prozesse – wir machen Ihren Weg zum Nachhaltigkeitsbericht effizient und klar.
Wer ist zu einem ESG-Reporting verpflichtet?
Ab dem 1. Januar 2025 …
… betrifft die ESG-Berichtspflicht große Unternehmen wie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, Banken und Versicherungen. Sie greift, wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sind:
– Mindestens 250 Mitarbeitende
– Nettoumsatz ab 50 Millionen Euro
– Bilanzsumme ab 25 Millionen Euro
Ab dem 1. Januar 2026 …
– Mindestens 10 Mitarbeitende
– Bilanzsumme ab 450.000 Euro
– Umsatzerlöse ab 900.000 Euro
Dabei können wir Sie unterstützen
Ihre Vorteile durch unsere Nachhaltigkeitsberatung
In einer Welt mit steigenden Umweltauflagen und wachsendem Bewusstsein für soziale Verantwortung wird Nachhaltigkeit zum entscheidenden Erfolgsfaktor. Dadurch ergeben sich zahlreiche Vorteile:
Rechtssicherheit:
Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorgaben
Wettbewerbsvorteil:
Positionierung als verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes Unternehmen
Kosteneffizienz:
Reduktion von Ressourcenverbrauch und Betriebskosten durch nachhaltige Maßnahmen
Warum eine Nachhaltigkeitsstrategie unerlässlich ist
Nachhaltigkeit ist nicht länger eine Option – sie wird zur zentralen Grundlage für den unternehmerischen Erfolg der Zukunft. Gesetzliche Vorgaben wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichten Unternehmen zunehmend, ihre Nachhaltigkeitsstrategien transparent zu machen. Diese neuen Berichtspflichten werden in den kommenden Jahren auf immer mehr Branchen und Unternehmensgrößen ausgeweitet, sodass eine klare nachhaltige Ausrichtung unerlässlich wird.
Wer keine klare Strategie vorweisen kann, riskiert Vertrauen und Marktanteile zu verlieren. Gleichzeitig bietet Nachhaltigkeit große Chancen: Unternehmen, die ressourcenschonend und innovativ handeln, senken langfristig Kosten, minimieren Risiken und sichern ihre Zukunftsfähigkeit. Eine glaubwürdige Nachhaltigkeitsstrategie wirkt zudem als Wettbewerbsvorteil und macht Unternehmen zu attraktiveren Arbeitgebern.
Nachhaltigkeit ist damit mehr als ein Trend – sie ist die Basis für Wachstum, Risikoabsicherung und gesellschaftliche Akzeptanz.
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von unseren Mandanten.
Was ist ESG-Reporting und warum ist es wichtig?
Das ESG-Reporting umfasst die Berichterstattung zu Umwelt (Environmental), Sozialem (Social) und Unternehmensführung (Governance). Es hilft Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsstrategie transparent zu machen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und sich als verantwortungsvoller Marktteilnehmer zu positionieren.
Ab wann ist das ESG-Reporting für Unternehmen Pflicht?
Ab dem 01.01.2025 gilt die Berichtspflicht für alle großen Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: mindestens 250 Beschäftigte, 50 Millionen Euro Umsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Ab dem 01.01.2026 sind auch kapitalmarktorientierte KMUs betroffen.
Wie hilft eine Nachhaltigkeitsstrategie meinem Unternehmen?
Eine klare Nachhaltigkeitsstrategie stärkt das Vertrauen von Kunden, Partnern und Investoren, sichert langfristig Wettbewerbsvorteile und senkt Kosten durch ressourcenschonende Prozesse. Sie ist zudem die Basis für gesetzeskonforme ESG-Berichterstattung.
Welche Unterstützung bietet Ihre Kanzlei bei der ESG-Berichterstattung?
Wir helfen Ihnen bei der Wesentlichkeitsanalyse, der Datenerhebung, der inhaltlichen Entwicklung und dem Aufbau von wiederkehrenden Strukturen für Ihre jährlichen Nachhaltigkeitsberichte – alles individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Welche Unternehmen sind zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?
Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind bereits jetzt zur Berichterstattung verpflichtet. Ab 2025 gilt dies auch für große Unternehmen und ab 2026 werden viele kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) in den Reporting-Pflichten berücksichtigt.